Mag. Werner Hammerl

deutscher und österreichischer Rechtsanwalt

Gemäß unserer Kanzleiphilosophie sind Sie für uns als Mandant ein Mensch mit individuellen Fragen und Ansprüchen, der eine intensive fachliche Beratung und eine Lösung seiner ganz spezifischen Fragen sucht - dabei jedoch eine möglichst schnelle und effektive Art der Behebung seiner Probleme erhalten möchte.

Aufgrund der doppelstaatlichen Ausbildung wie auch Zulassung als Rechtsanwalt bin ich sowohl in Deutschland als auch in Österreich tätig, also vorwiegend grenzüberschreitend in beiden Staaten.

Um Ihr Anliegen in überschaubarer Zeit und natürlich zu Ihrer Zufriedenheit lösen zu können, wird in meiner Kanzlei Wert darauf gelegt, gegebenenfalls auch eine außergerichtliche wirtschaftliche Einigung zu finden bzw. den vorhandenen Streit zu schlichten. Wenn nötig, werden natürlich die Ansprüche mit entsprechend gebotener Intensität gerichtlich durchgesetzt.

Da eine Fülle ständiger Novellierungen von Gesetzen und sonstigen Vorschriften die tatsächliche Rechtsanwendung fortwährend verkompliziert, habe ich mich, wie Sie der Rubrik „Schwerpunkte“ entnehmen können, auf einige Bereiche besonders spezialisiert. Allerdings bin ich auch auf den übrigen anfallenden rechtlichen Gebieten tätig; dies ergibt sich zumeist schon aufgrund der bereichsüberschneidenden rechtlichen Problematik.

Falls Sie sich von unserer Kanzleiphilosophie angesprochen fühlen, stehe ich Ihnen im Bedarfsfalle für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung. Um Sie zeitgerecht betreuen zu können, bitten wir um vorherige entsprechende Terminvereinbarung mit einem der beiden Büros. Aufgrund modernster Büroelektronik und Kommunikationstechnik ist die Erreichbarkeit für Sie stets gewährleistet.

Schwerpunkte

Ehe & Familienrecht

Erbrecht

allgemeines Zivilrecht

Vertragsrecht

Verwaltungsrecht

Verkehrs und Verkehrsstrafrecht

Gewährleistungs und Schadenersatzrecht

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