Kosten

Abrechnung nach dem RechtsanwaltsVergütungsGesetz (RVG)
Abrechnung nach den Allgemeinen HonorarKriterien (AHK)
Abrechnung nach sonstigen Methoden

 

Für die Abrechnung von anwaltlichen Honoraren gilt in Deutschland grundsätzlich eine Gebührenordnung, seit dem 1.7.2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

In Österreich hingegen werden rechtsanwaltschaftliche Leistungen nach den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) und nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) abgerechnet.

Ebenfalls ist es Rechtsanwälten auch gestattet mit dem Mandanten Honorarvereinbarungen zu treffen, die jedoch nur für den außergerichtlichen Bereich zulässig sind.

Diese zusätzlichen Honorarvereinbarungen sind im Einzelnen:

* Festhonorar

Hierzu bedarf es einer schriftlichen Vereinbarungen zwischen Rechtsanwalt und Mandanten. Dabei wird ein Leistungen zu einem bestimmten Preis vereinbart. Da dies auch bedeutet, dass z.B. für ein Monat ein bestimmtes Honorar berechnet werden kann, ist diese Methode hauptsächlich für Unternehmer sehr interessant.

* Feste Stundensätze

Diese Art der Abrechnung bedeutet, dass nur die aufgewandten Stunden nach einen festgelegten Satz berechnet werden. Sinnvoll ist dies, wenn im voraus nicht genau festgestellt werden kann welchen Umfang die Betreuung annimmt. Hierzu kommen noch die Auslagen bzw. die Fahrt-/Reisekosten, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

* Erfolgshonorar

Sowohl in Deutschland als auch in Österreich sind solche Regelungen rechtlich leider nicht möglich.

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