Schwerpunkte

deutscher und österreichischer Rechtsanwalt

Durch die doppelstaatliche Ausbildung und Zulassung als Rechtsanwalt bin ich sowohl in

Deutschland als auch in Österreich für Sie tätig.

Also vorwiegend grenzüberschreitend in beiden Staaten insbesondere mit jeweils den folgenden Schwerpunkten:

Ehe & Familienrecht

Vertragsrecht

Erbrecht

Verwaltungsrecht

Gewährleistungs und Schadensersatzrecht

allgemeines Zivilrecht

Verkehrs und Verkehrsstrafrecht

Länderübergreifende Rechtsvertretung

  • May 13, 2021

    Staatliche Zuständigkeit ist unklar

    Es ist nicht klar in welchem Land - in Österreich oder in der BRD - die Rechtssache verhandelt werden muss.

  • May 13, 2021

    Rechtsanwalt Mag. Werner Hammerl

    Je nach Bedarf vertrete Ich Sie mit meiner deutschen oder österreichischen Anwaltskanzlei.

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