Schwerpunkte
deutscher und österreichischer Rechtsanwalt
Durch die doppelstaatliche Ausbildung und Zulassung als Rechtsanwalt bin ich sowohl in
Deutschland als auch in Österreich für Sie tätig.
Also vorwiegend grenzüberschreitend in beiden Staaten insbesondere mit jeweils den folgenden Schwerpunkten:
Länderübergreifende Rechtsvertretung
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May 13, 2021
Staatliche Zuständigkeit ist unklar
Es ist nicht klar in welchem Land - in Österreich oder in der BRD - die Rechtssache verhandelt werden muss.
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May 13, 2021
Rechtsanwalt Mag. Werner Hammerl
Je nach Bedarf vertrete Ich Sie mit meiner deutschen oder österreichischen Anwaltskanzlei.